Thomas Krug, Geschäftsführer der Conwick GmbH - Agentur für stressfreies Bauen / Bauherrenvertretung

Schon gewusst…? (Vol.5)

EU-Vergaberichtlinien? Das klingt nach Beamtensprache und komplizierten Regelungen. Doch in diesem Fall weit gefehlt. Denn mit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 wurde vor allem eines herbeigeführt: Vereinfachung.

Bei der Reform handelt es sich um eine Veränderung des öffentlichen Auftragswesens. Mit ihr werden einheitliche Regelungen innerhalb der Eruopäischen Union geschaffen. Öffentliche Aufträge für beispielsweise Bauvorhaben nehmen nach aktuellen Schätzungen alleine in Deutschland ein Gesamtvolumen von 350 Milliarden Euro ein. Damit werden die meisten Aufträge in der Bundesrepublik von der Öffentlichen Hand vergeben.

Ein Schwerpunkt der Vergaberechtsrefom liegt auf der Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Vergabeprozesse. In diesem Zusammenhang wurden auch die neuen EU-Vergaberichtlinien geschaffen.

Einfachere Prozesse mit den neuen EU-Vergaberichtlinien

Die erste Richtlinie trat im Jahr 2014 in Kraft. Sie betraf die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.

Im selben Jahr folgten zwei weitere Richtlinien. Eine zur Koordinierung der Zuschlagserteilung im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung. Und eine über die Konzessionsvergabe.

Die neueste EU-Vergaberichtlinie stammt vom 18.04.2017. Mit ihr erfolgt die Vergabe von Aufträgen für zentrale Beschaffungsstellen vollständig elektronisch. Dazu gehören wesentliche Prozessschritte wie Angebotabgabe, Zusage- und Absagemitteilungen, usw.

Was kompliziert klingt, hat eine erhebliche Prozessvereinfachung zur Folge. Denn mit den EU-Vergaberichtlinien ist eine einfachere und flexiblere Vergabe von öffentlichen Aufträgen möglich. Dank der Vergaberechtsreform wird die Teilnahme an den Ausschreibungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen erheblich erleichtert. Dazu trägt auch die Umstellung auf elektronische Kommunikation bei.

Ein Beispiel für die Vereinfachung der Vergabeprozesse ist die Einführung der „EEE“.

EEE – Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Im Zuge der Vergaberechtsreform wurde auch eine neue Verordnung erlassen. Sie stammt vom 5. Januar 2016 und heißt „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (kurz: EEE).

Die EEE sieht eine Änderung der Nachweis- und Bescheinigungspflichen vor. Seither entfällt die Pflicht, umfangreiche Nachweise und Bescheinigungen bereits in einem frühen Stadium eines Vergabeverfahrens vorzulegen. Stattdessen genügt die Abgabe einfacher Erklärungen von Seiten der Bieter. Erst zu einem späteren Zeitpunkt müssen dann die erforderlichen Unterlagen nachgereicht werden und auch nur von den Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen. Das EEE sorgt damit für eine Entlastung bei öffentlichen Ausschreibungen und senkt die Hemmschwelle zur Teilnahme.

Mehr zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erfahren Sie hier…

Weitere Informationen zu den EU-Vergaberichtlinien finden Sie hier…

In „Schon gewusst…?“ berichten wir regelmäßig über Dinge, die uns bei unseren Bauvorhaben oder im Projektalltag begegnen und die uns besonders wissenswert, kurios, kreativ oder einfach nur genial erscheinen.