"Schon gewusst ...?" mit Thomas Krug | Conwick

Schon gewusst…? (Vol.15)

Fliegende Bauten? Das klingt doch sehr nach Luftschlössern, die mit dem wirklichen Bauwesen nichts zu tun haben, oder? Doch mit dem Begriff sind bauliche Anlagen gemeint, die äußerst real sind und die jeder von uns kennt.

Fliegende Bauten schweben nicht in der Luft

Andere Bezeichnungen für diese baulichen Anlagen lauten mobile oder temporäre Architektur. Damit ist schon angedeutet, was fliegende Bauten eigentlich sind. Per definitionem handelt es sich dabei um „bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.“ Das ist in den Bauordnungen der Länder sowie beim Deutschen Institut für Normung (DIN) nachzulesen.

Hierzu zählen beispielsweise Attraktionen, die wir vom Rummelbesuch kennen, wie Riesenräder, Achterbahnen oder Karussells. In diesen Fällen erscheint der Begriff nicht weit hergeholt;-) Doch fliegende Bauten gibt es noch weitaus mehr. Fest- und Zirkuszelte, Tribünen, Containeranlagen, Freilichtbühnen oder Bühnenüberdachungen sind ebenfalls temporäre Anlagen, sofern sie nicht ortsfest sind.

Abgrenzung zu anderen baulichen Anlagen

Da für temporäre Architektur besondere Anforderungen gelten, gibt es eine eigene Richtlinie für fliegende Bauten (FlBauR). Darin sind sie gegenüber anderen Anlagen abgegrenzt, wobei die Regelungen je nach Bundesland voneinander abweichen können.

Wie schon erwähnt, müssen diese Bauten zeitlich begrenzt und mobil sein. Attraktionen in Freizeitparks etwa oder feste Tribünen an einem Ort zählen nicht dazu. Ebenfalls keine fliegenden Bauten sind Baustelleneinrichtungen, Gerüste, Wohnmobile oder mobile Antennenmasten.

Bei den fliegenden Bauten selbst unterscheidet man zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien mobilen Anlagen. Entscheidungskriterien sind zumeist Höhe, Grundfläche und Geschwindigkeiten.

Falls Sie übrigens doch einmal ein Gebäude sehen sollten, das durch die Luft fliegt, dann geben Sie auf sich acht! Nicht dass es sich dabei um ein „Absturzbauwerk“ handelt. Doch das ist eine andere Geschichte …

In „Schon gewusst…?“ berichten wir in unserem Blog über Aspekte, die uns bei Bauvorhaben immer wieder begegnen und die uns besonders wissenswert, kurios, kreativ oder einfach nur genial erscheinen. Diese Dinge möchten wir hier einem größeren Publikum zugänglich machen.

Beitragsbild: Luftschloss in den Wolken (GD schaarschmidt, Adobe Stock)